Kriterien

Das mediale Echo auf die Veröffentlichung von Christoph Schrahe im Januar 2013 und der Druck von Bergbahnern, die mit korrekten Zahlen operierten, führten dazu, dass die Seilbahnverbände Missstände bei den Angaben zu den Pistenlängen einräumten. Noch im Februar 2013 wurde seitens der für die Seilbahnbranche zuständigen Abteilung bei der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) angekündigt, dass bis April einheitliche Kriterien entwickelt würden.

Die WKO übernahm dann tatsächlich die Initiative und erarbeitete Regelungen zur Berechnung der Pistenlängen. Diese wurden mit den Verbänden in Deutschland und der Schweiz abgestimmt und auch den Gremien der beiden internationalen Fachverbände OITAF und F.I.A.N.E.T. (Verband der Skigebietsbetreiber) zur Beschlussfassung vorgelegt. Verabschiedet wurden diese – nicht verpflichtenden – Empfehlungen im Oktober 2013 auf dem F.I.A.N.E.T.-Kongress in Prag. Sie lauten:

  • Für die Pistenlänge ist die effektive Länge der Piste (Schräglinie) maßgebend. Gemessen wird jeweils die Länge in der Pistenmitte.
  • Bei Abzweigungen werden nur die Längen der effektiven Abzweigungen addiert.
  • Es gibt keine Zuschläge irgendwelcher Art.

Ein weiterer Punkt, der im ursprünglichen Vorschlag der WKO enthalten war, fand nicht Eingang in die Empfehlung der internationalen Verbände:

  • Teilstücke von Pisten können nur dann doppelt gezählt werden, wenn diese Pistenteile als zwei Pisten markiert sind (z.B. identischer Teil einer roten und schwarzen Piste, die als rot und schwarz markiert ist, sich nach einigen hundert Metern dann aber teilt).

Sowohl die WKO als auch der Schweizer Seilbahnverband (SBS) beließen diesen Punkt aber in den Empfehlungen, die sie während des Sommerhalbjahres an ihre Mitglieder versandten. Das bedeutet, dass es nach wie vor unterschiedliche Messansätze gibt. Die folgende Übersicht verdeutlicht dies.

Fall 1

Paralleler Abschnitt als zwei Pisten im Plan aber nur eine im Gelände markiert.

Messmethode Schrahe / FIANET / OITAF / WKO und Seilbahnen Schweiz: Einfache Messung des parallelen Stücks = 850 m

Fall 2

Paralleler Abschnitt als zwei Pisten im Plan und im Gelände markiert.

Messmethode Schrahe / FIANET / OITAF: Einfache Messung des parallelen Stücks = 850 m

Fall 3

Paralleler Abschnitt als zwei Pisten im Plan und im Gelände markiert.

Messmethode WKO / Seilbahnen Schweiz: Doppelte Messung des parallelen Stücks = 1100 m